Jugendweihe
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts ist die freireligiöse Jugendfeier
belegt.
In der DDR wurde die Jugendweihe im Zuge der restriktiven Kirchenpolitik
ab 1954 bewusst in den Gegensatz zur Konfirmation bzw. Firmung gestellt
und staatlich gefördert. Mit der Einführung des Gelöbnisses
ab 1968 wurde die Jugendweihe formal zu einem weltanschaulichen Bekenntnisakt,
der aber wohl nur von einer Minderheit in diesem Sinn getragen wurde.
Für die überwiegende Mehrheit war die Jugendweihe eine Familienfeier
mit vielen Geschenken für den Jugendweihling. |