Bestimmungen
Photo- und Videoerlaubnis
für private Besucher
Es darf nur ohne Stativ und Blitzlicht und ausschließlich für
private Zwecke
in der Dauerausstellung photographiert werden. Gleiches gilt für
Videoaufnahmen.
Bei Sonderausstellungen kann es zu Einschränkungen dieser Bestimmungen
kommen.
Fotografieren zu kommerziellen Zwecken
oder Kopieren von Literatur und Schriftgut
Nur mit schriftlicher Erlaubnis der Museumsleitung und gegen Entgelt gestattet!
Dabei sind vom Erlaunisnehmer die Urheberrechte zu berücksichtigen.
Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung besteht nicht.
Die Nutzungsrechte bleiben bei den Museen. Bei den Druckerzeugnissen ist
ein Belegexemplar der Museumsbibliothek zu überlassen.
Gepäckbestimmungen
Eine Garderobe ist vorhanden. Diese wird jedoch in der Regel nicht beaufsichtigt.
Zur sicheren Aufbewahrung für Bekleidung, Taschen oder Rucksäcke
stehen Schließfächer zur Verfügung. Kinderwagen sind in
den Ausstellungen nicht erlaubt. Das Museum hält dafür entsprechende
leichte Fahrzeuge bereit.
Erlaubnis zum Zeichnen
Nach dem Erwerb einer regulären Eintrittskarte kann im gesamten Museum
ohne Einschränkung gezeichnet werden.
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